1. Feriencamps
1.1 Anmeldung für ein Feriencamp:
Die verbindliche Anmeldung kann jederzeit Online, per Brief, E-Mail oder telefonisch bei der Fussballschule Frieböse Hofmeier erfolgen.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht auch bei korrekter Anmeldung nicht. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung der Fussballschule Frieböse Hofmeier zustande. Gruppenanmeldungen sind nur gültig, wenn sie gleichzeitig und durch einen Gruppenkoordinator bei der Fussballschule Frieböse Hofmeier eingehen.
Die Anmeldegebühr muss bis spätestens zum Tag des Campbeginns bei der Fussballschule Frieböse Hofmeier eingegangen sein.
1.2 Rücktritt vom Feriencamp:
Ein Rücktritt vom Lehrgang ist jederzeit möglich. Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Campstart erhält der Teilnehmer/in eine Gutschrift für einen anderen Lehrgang des gleichen Preises oder es wird wahlweise eine Stornogebühr in Höhe von 50% berechnet. Bei einem späteren Rücktritt fallen 100% Stornogebühren an. Bei Krankheit oder Verletzung erhält der Teilnehmer/in eine Gutschrift für einen anderen Lehrgang gleichen Preises.
1.3 Rücktritt und Kündigung eines Feriencampvertrages durch die Fussballschule Frieböse Hofmeier:
Die Fussballschule Frieböse Hofmeier kann in folgenden Fällen vor oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
2. FFH-Stützpunkttraining
2.1 Anmeldung für das Stützpunkttraining:
Die verbindliche Anmeldung kann jederzeit per Formualr, Brief, E-Mail oder telefonisch bei der Fussballschule Frieböse Hofmeier erfolgen.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht auch bei korrekter Anmeldung nicht. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung der Fussballschule Frieböse Hofmeier zustande. Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Für den Einstiegsmonat wird die Zahlung je nach Eintrittsdatum prozentual berechnet. Gruppenanmeldungen sind nur gültig, wenn sie gleichzeitig und durch einen Gruppenkoordinator bei der Fussballschule Frieböse Hofmeier eingehen.
2.2 Feiertage/ Ferien:
An gesetzlichen Feiertagen, sowie in den Schulferien findet kein Stützpunkttraining statt. Das ausgefallene Training an gesetzlichen Feiertagen kann zu einem anderen Termin nachgeholt werden. Ab dem ersten Montag vor Weihnachten ist bis zum 31. Januar Winterpause. Für die Monate August und Januar erfolgt somit keine Abbuchung.
2.3 Kündigung eines Stützpunktvertrages:
Die Kündigung kann jederzeit zum Monatsende mit 1-monatiger Kündigungsfrist erfolgen. Hierfür ist eine schriftliche Kündigung notwendig.
2.4 Rücktritt und Kündigung eines Stützpunktvertrages durch die Fussballschule Frieböse Hofmeier:
Verhält sich der/die Teilnehmer/in gegenüber Verantwortlichen und/oder anderen Kursteilnehmern in unzumutbarer Weise oder widersetzt er/sie sich den Anweisungen des Trainers, so behält sich die Fussballschule Frieböse Hofmeier vor, den/die Teilnehmer/in auszuschließen.
3. Versicherungen:
Jede/r Teilnehmer/in muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Die Haftung bei Verletzungen und Erkrankungen, sowie der Transport zum/vom Veranstaltungsort, ist durch die jeweilige Versicherung der Erziehungsberechtigten abgedeckt.
4. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Foto- und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Fussballschule Frieböse Hofmeier für Werbezwecke honorarfrei verwendet werden können.
5. Verlust von Gegenständen:
Bei Verlust von Wertsachen übernimmt die Fussballschule Frieböse Hofmeier keine Haftung.
Stand September 2026